Der Bundesverkehrswegeplan

Der neue Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde Ende 2016 beschlossen. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte, für die der Bund verantwortlich ist sowie den Erhaltungsbedarf der kommenden zehn bis 15 Jahre.

Zeitgleich mit dem BVWP 2030 wurden am 03.08.2016 vom Bundeskabinett die drei Entwürfe der Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und erstmals auch für die Wasserstraße beschlossen, die auf dem BVWP aufbauen.

Anschließend erfolgte das parlamentarische Verfahren zu den Ausbaugesetzen. Die Ausbaugesetze (Straße, Schiene und Wasserstraße) wurden am 02.12.16 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 16.12.16 dem Ausbaugesetz der Schiene zu. Erst mit der Verabschiedung der Ausbaugesetze durch den Bundestag wird die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Projekte im Bereich Aus- und Neubau geschaffen.

Nicht der BVWP 2030, sondern die in den Ausbaugesetzen jeweils enthaltenen Bedarfspläne sind es, die letztlich festlegen, welche Aus- und Neubauprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Ziel ist es, so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, „ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Infrastruktur aufzustellen.“ Angesichts enger werdender finanzieller Spielräume ist das eine Herausforderung. Zur Verwirklichung der mittels der Ausbaugesetze beschlossenen Verkehrsprojekte stellt das BMVI Fünfjahrespläne auf. In diesen Investitionsrahmenplänen (IRP) werden verkehrsträgerübergreifend die Investitionsschwerpunkte für Erhalt und Aus- und Neubau festgelegt. Außerdem prüft das BMVI alle fünf Jahre, ob die Bedarfspläne an die Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden müssen.

Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert. Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten. Vom Gesamtvolumen des Plans von rd. 269,6 Mrd. € sind 112,3 Mrd. für die Schiene vorgesehen. Die Umsetzung der Projekte des BVWP 2030 bedeutet konkret: weniger Staus auf den Bundesfernstraßen, mehr Kapazität im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene und wirtschaftlichere Transportmöglichkeiten auf den Wasserstraßen des Bundes.

Das Ministerium für Verkehr (VM) des Landes Baden-Württemberg hat bereits 2013 der Bundesregierung Schienenprojekte gemeldet, die aus Sicht des Landes in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden sollten. Im Schienenverkehr wurde zwar der Ausbau der internationalen Strecke Stuttgart-Zürich, der sogenannten Gäubahn, wieder in den vordringlichen Bedarf hochgestuft. Allerdings wurden viele andere wichtige Schienenprojekte im Südwesten leider nicht berücksichtigt. Viele vom Land zum Ausbau oder zur Elektrifizierung angemeldete Bahnstrecken stehen nicht im neuen BVWP, obwohl sie für den Güter- und Personenverkehr und als Verbindung von Oberzentren wichtig sind. Dazu zählen Hochrheinbahn, Bodenseegürtelbahn, Zollernbahn und Brenzbahn sowie Schienenengpässe in der Region Stuttgart wie die Wendlinger Kurve oder der Bau des fünften und sechsten Gleises nördlich von Stuttgart-Feuerbach.

Weiterführende Informationen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg finden Sie hier.

Kollegen im Büro

Gestalten Sie die Mobilität von morgen, werden Sie Teil der NVBW