Recht
Die NVBW unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) in allen Fragen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), unter anderem auch bei der Durchführung von Vergaben.
Auf Basis einer EU-Verordnung veröffentlicht das VM jährlich einen Bericht über seine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Betreiber der Dienstleistung sowie die Ausgleichszahlungen. Ebenso wird die Bedienungs- und Beförderungsqualität beschrieben.
Der Bereich Recht führt Vergabeverfahren im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und kommunaler Gebietskörperschaft durch und erstellt die in diesem Zusammenhang abzuschließenden Verträge.
Im Rahmen der zunehmenden Vergaben im SPNV und damit eingehend der zunehmenden Anzahl an geschlossenen Verkehrsverträgen für Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg ist ein effizientes Vertrags- und Qualitätsmanagement mit für den Erfolg der Umsetzung der Verkehrsverträge verantwortlich.