Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) haben der Bund und die Deutsche Bahn im Jahr 2009 ein Instrument für den qualitätsorientierten Erhalt der Schieneninfrastruktur auf den Weg gebracht. Im November 2014 wurde diese Vereinbarung für das Bestandsnetz als LuFV II fortgeschrieben. Im Jahr 2019 erfolgte eine weitere Fortschreibung als LuFV III. Auch die Energieversorgung für den Zugverkehr sowie die Bahnhofsmodernisierung steht auf der Investitionsliste der LuFV.

 

Die Anlage 8.7 der LuFV regelt, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen 20 Prozent des Gesamtvolumens für Maßnahmen im SPNV verwenden müssen. In Baden-Württemberg werden diese Maßnahmen in regelmäßigen Abstimmungsrunden zwischen dem Land und der Deutschen Bahn AG abgestimmt und vereinbart. Die NVBW übernimmt hier zentrale Beratungsaufgaben mit Blick auf Planbarkeit, Effizienz und Transparenz des Mitteleinsatzes. Ziel ist es, das SPNV-Netz zu stärken und qualitativ voranzubringen. Im Zeitraum von 2020 bis 2029 stehen im Rahmen der Anlage 8.7 für Baden-Württemberg insgesamt knapp 325 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Anlage 8.7 wurden zum Beispiel die Elektrifizierung der Strecke Friedrichshafen-Stadt – Friedrichshafen-Hafen umgesetzt. Weitere Beispiele sind die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau von Haltepunkten wie Rot am See an der Westfrankenbahn. Darüber hinaus werden aktuell diverse Geschwindigkeitserhöhungsmaßnahmen, zusätzliche Weichenverbindungen geplant. Sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Betriebsqualität.

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