BSN fordert Lösungen: Streik darf nicht gesamten Schienenverkehr lahmlegen

Konzept für Notbetrieb notwendig, um Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten

Der am 11. Mai verkündete 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sorgt nicht nur bei den Fahrgästen für große Aufruhr, sondern auch bei Eisenbahnverkehrsunternehmen, die eigentlich fahren könnten und auch wollen.

Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) als Interessenvertretung der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) respektiert die Tarifautonomie von Deutscher Bahn AG und EVG und die damit verbundenen aktuellen Tarifverhandlungen. Jedoch bedauern wir sehr, dass auch bei dem erneuten Aufruf zum Streik bei der Deutschen Bahn viele Verkehre auf der Schiene zum Erliegen kommen. Bestreikte Stellwerke und andere wichtige Infrastrukturbestandteile sorgen dafür, dass auch Verkehrsunternehmen, die nicht Teil der Tarifauseinandersetzung sind, zum Stillstand gezwungen werden. Somit betrifft der Streik noch mehr Reisende im Fern- und Nahverkehr auf der Schiene.

Dazu Thomas Prechtl, Präsident des BSN: „Der Streik hat nicht nur Auswirkungen auf die in den Tarifverhandlungen befindliche DB Netz, sondern auch massive Auswirkungen auf unbeteiligte Verkehrsunternehmen und deren Fahrgäste. Wir fordern dringend ein verbindliches Konzept zum Notbetrieb auf der für die Daseinsvorsorge unabdingbaren und kritischen Schieneninfrastruktur.“

Sollte trotz aller Anstrengungen kein Konzept für den Notbetrieb der Betriebszentralen, Stellwerke und Co. möglich sein, müsste laut den Nutzungsbedingungen Netz (NBN, 5.6.7) der DB Netz, diese die Kosten für einzurichtende Busnotverkehre übernehmen. Die Verantwortung für die Nichtverfügbarkeit der Infrastruktur ist der DB Netz zuzurechnen. So könnten zumindest einige Verbindungen aufrechterhalten werden und die Fahrgäste auf diesen Relationen ein Verkehrsangebot erhalten.

Prechtl ergänzt: „Eine kurzfristige Lösung wird sicherlich schwierig. Aber gerade im Hinblick auf die im kommenden Jahr startende gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft brauchen wir für diese tragfähige Lösungen und gesetzliche Regelungen. Die neue Gesellschaft, in der die DB Netz und die DB Station&Service zusammengeführt werden, ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie muss diesem daher auch im Falle von Streiks bei der Zurverfügungstellung der Schieneninfrastruktur nachkommen.“

Quelle: Bundesverband SchienenNahverkehr

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