E-Ticketing: Verkehrsministerium und Verbünde im Land starten Verfahren zur Lizenzvergabe

Künftig wird ein Check-in/Check-out per Smartphone-App in allen Bussen und Bahnen im gesamten Land Baden Württemberg möglich - flexibel und verbundübergreifend

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann und Thomas Hachenberger, Geschäftsführer des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart und Sprecher der 21 Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg, haben den Startschuss für das Lizenzvergabeverfahren für ein landesweites Check-in/Check-out Vertriebsmodell (Abgekürzt: CiCo-BW) im ÖPNV gegeben. Künftig können Fahrgäste mit einer Smartphone-App ohne vorherige Ticketbuchung oder Tarifkenntnisse beim Einsteigen in ein Verkehrsmittel den Start der Fahrt mit einem „Wisch“ in der App markieren und am Reiseziel mit einem weiteren „Wisch“ das Ende der Fahrt mitteilen. Die Software hinterlegt während der Fahrt im Smartphone des Fahrgastes einen gültigen Fahrschein, der bei einer Kontrolle vorgezeigt werden kann. Am Ende des Tages wird automatisch der für die am Tag zurückgelegten Strecken gültige Bestpreis ermittelt und abgerechnet.

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Mit dem landesweiten Check-in/Check-out-Ticketing kommen wir unserem Ziel eines leicht nutzbaren, vernetzten ÖPNV im Land einen großen Schritt weiter. Ich freue mich, dass der BW-Tarif als Vorlage für das Lizenzverfahren des landesweiten E-Ticketings gedient hat. Die Check-In/Check-Out Funktion wird bis zum Sommer in die bwegt-App des Landes integriert. Durch dieses neue Angebot treiben wir gemeinsam mit unseren Partnern, den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen im Land die Mobilitätswende voran.“

Das unter dem Namen „CiCo-BW“ gemeinsam von Verbünden und Verkehrsministerium entwickelte Projekt hat nun einen Punkt erreicht, an dem externe Partner mit einbezogen werden können. Ab sofort können sich interessierte Softwareentwicklungsfirmen, Verkehrsunternehmen oder sonstige Dienstleister des Mobilitätssektors an die Baden-Württemberg-Tarif Gesellschaft in Stuttgart wenden und dort eine Lizenz zum Einsatz ihrer Technik beantragen.

Die Lizenz steht allen interessierten Unternehmen und Dienstleistern offen, welche die Lizenzbedingungen erfüllen. Sie kann auch mehrfach vergeben werden.Lizenz-nehmer können damit in ihren Apps Tariftickets für ganz Baden-Württemberg für alle Verbünde im CiCo-Verfahren anbieten. Die Voraussetzung für die Lizenzierung von CiCo-BW ist lediglich eine vorhandene Lizenz zum Vertrieb des BW-Tarifs im Check-In/Check-Out-Verfahren nach dem Branchenstandard VDV-KA und ein Hard/Softwaresystem, das den Vertrieb von E-Tickets erlaubt.

Die Technik wird bereits beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar, in Karlsruhe oder in einem verbundübergreifenden Pilotprojekt Stuttgart/Pforzheim und anderen Verbünden in Deutschland eingesetzt. Erstmals wird sie mit CiCo-BW in einem großen Flächenbundesland landesweit eingeführt. Für die Lizenznehmer ist es eine attraktive Möglichkeit, den Ticket-Vertrieb für den ÖPNV im Land mittels einer einfach zu bedienenden App-Funktion anzubieten. Lizenznehmer erhalten hierfür wie schon im BW-Tarif attraktive Provisionen. Zudem können sie reine Fahrplan-Auskunfts-Apps mit attraktiven Buchungsfunktionen ergänzen, um zusätzliche Kunden zu gewinnen. Die Kunden müssen sich dank der App nicht mehr mit den unterschiedlichen Tarifsystemen der Verbünde auskennen. Zudem reicht künftig für sie eine einzige App aus, um sich im Nahverkehr mit einem digitalen Ticket durch ganz Baden-Württemberg zu bewegen.

Thomas Hachenberger, VVS-Geschäftsführer und Sprecher der Verbünde im Land: „Die Vorteile für den Fahrgast liegen auf der Hand: Einfach Ein- und Aussteigen – kein mühsames Ermitteln des richtigen Fahrpreises beziehungsweise des geeigneten Tickets vor Fahrtantritt. Bequemes Bezahlen aller Fahrten in Baden-Württemberg zum Monatsende. Noch nie war es so einfach, in Baden-Württemberg die ‚Öffentlichen‘ zu nutzen. Wenn sich leistungsfähige Interessenten baldmöglichst für die Lizenz melden, können wir Verbünde im ersten Halbjahr 2022 vielen Gelegenheitsfahrgast dieses Ticket anbieten“, betont Hachenberger.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg 

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