Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat einen neuen Förderaufruf zur Erschließung offener Mobilitätsdaten veröffentlicht. Gefördert wird die Erschließung von digitalen Mobilitätsdaten, also statischen und dynamischen Daten, wie zum Beispiel: Digitalisierung von Infrastruktur des öffentlich nutzbaren Parkraums, des Radverkehrs, Erschließung von Verfügbarkeits- und Standortdaten von Sharing-Angeboten und viele mehr.
Kommunenförderung - Erschließung offener Mobilitätsdaten
Neuer Förderaufruf zur Erschließung offener Mobilitätsdaten
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat einen neuen Förderaufruf zur Erschließung offener Mobilitätsdaten veröffentlicht. Der Fokus liegt hierbei auf Maßnahmen, die Lebensqualität, Klimaschutz, die Erreichbarkeit des ländlichen Raums und die Verkehrssicherheit verbessern. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Ministeriums für Verkehr oder auf MobiData BW.
Förderprojekte in Baden-Württemberg aus dem letzten Förderaufruf
Im Zuge des letzten Förderaufrufes sind in Baden-Württemberg vielerorts Projekte zur Erschließung offener Mobilitätsdaten entstanden. Die interaktive Karte zeigt in blau verschiedene Förderprojekte aus dem ersten Förderaufruf, die von MobiData BW begleitet werden. Hier geht es zur Vollbildansicht der Karte.
Was wird gefördert?
Die Erschließung von digitalen Mobilitätsdaten, also statischen und dynamischen Reise- und Verkehrsdaten, z. B.:
– Daten des lokalen Straßenverkehrs
– Digitalisierung von Infrastruktur des öffentlich nutzbaren Parkraums
– Digitalisierung von Infrastrukturen des Radverkehrs (z.B. Radnetze, Fahrradparken)
– Erschließung von Verfügbarkeits- und Standortdaten von Sharing-Angeboten (Car-, Bike- oder E-Scooter-Sharing) als Open Data und deren Integration in öffentlich zugängliche, digitale Auskunftsdienste
– Erschließung offener Mobilitätsdaten für Auskünfte und Reiseplanung in intermodalen Reiseketten, z.B. mit Mobilitätsstationen, On-Demand-Verkehren oder Mitfahr-Angeboten
Wer kann Fördermittel erhalten?
– Gemeinden, Städte
– Stadt- und Landkreise
– Kommunale Unternehmen
– Verkehrsverbünde
Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50% der zuwendungsfähigen Sachkosten. Die Förderung ist auf maximal 150.000€ pro Projekt begrenzt. Projekte mit Fördersummen von unter 15.000€ werden nicht berücksichtigt.
Fristen
– Einreichung der Förderanträge bis 31.05.2023
– Spätester Starttermin 01.07.2023
– Spätestes Projektende 30.06.2024
Antragsunterlagen
Weitere Informationen, die Förderrichtlinien sowie Formulare zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Verkehrsministerium Baden-Württemberg unter dem Titel Erschließung offener Mobilitätsdaten. Weitere Informationen bietet das Verkehrsministerium auch auf einer Informationsseite zur Kommunenförderung im Bereich Mobilitätsdaten .