Mehr Hilfe beim Umstieg auf umweltfreundliche Busse

Mehr als 400 neue Linien- und Bürgerbusse werden 2021 mit 26,8 Millionen Euro gefördert - Anteil der Busse mit alternativen Antrieben wächst deutlich.

Linien- und Bürgerbusse in Baden-Württemberg sollen durch gezielte Förderung des Landes verstärkt auf klimaverträgliche Antriebsformen umgestellt werden. Verkehrsminister Winfried Hermann teilte am Sonntag mit: „Baden-Württemberg ist Vorreiter in Sachen Klimaschutz. Deshalb bauen wir unser Programm zur Busförderung weiter aus mit dem Ziel, die ÖPNV-Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen CVD-Richtlinie – der Clean-Vehicle-Directive - zu unterstützen.“

Seit August 2021 gibt die EU öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern gesetzliche Quoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge vor. Der Bund setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) um.

Umweltfreundliche Busse im Fokus

Das Land unterstützt seinerseits mit Hilfe des Busförderprogramms 2021 Antragsteller bei der Beschaffung neuer Linienbusse, insbesondere emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge. Mit der Fördersumme von 26,8 Mio. € werden in diesem Jahr insgesamt 402 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst. Diese Förderung basiert auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).

Minister Hermann betonte: „Ein Großteil der Landesmittel wird bereits heute dafür eingesetzt, die Anschaffung völlig emissionsfreier Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb sowie von Oberleitungsbussen zu fördern. Diesen Anteil werden wir kontinuierlich steigern.“ Für emissionsfreie Fahrzeuge sollen in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von 10,37 Millionen Euro bewilligt werden.

Für die Erneuerung der Busflotte mit der weiteren Kategorie den sogenannten emissionsärmeren Fahrzeugen wie zum Beispiel Hybridfahrzeugen werden weitere 10,26 Millionen Euro bereitgestellt. Von den rund 26,8 Mio. Euro, die für die diesjährige Busförderung bereitgestellt werden, sollen somit rund 20,5 Mio. Euro für die Förderung besonders klimaverträglicher Fahrzeuge verwendet werden.

Dieselbusse nur noch begrenzt gefördert

Insbesondere um kleinere Unternehmen nicht zu überfordern und dennoch die übergeordneten Ziele einer Flottenerneuerung und der Ausweitung des ÖPNV-Angebots zum besseren Klimaschutz und zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verfolgen, werden auch in diesem Jahr in begrenztem Umfang noch Dieselfahrzeuge gefördert. So ist eine Förderung dann möglich, wenn die neu beschafften Busse dazu führen, die fahrplanbedingten Leistungen auszuweiten.
Dazu gehört vor allem die Einrichtung neuer Buslinien, um das Angebot im Linienverkehr zu vergrößern. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt 3,3 Millionen Euro.

Ebenfalls gefördert wird pro Antragsteller die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges, wenn damit eine Verbesserung der Abgasnorm oder der Typgenehmigung verbunden ist. Hierunter fallen beispielsweise Erdgasfahrzeuge oder auch Fahrzeuge mit der Typgenehmigung 6D. Hierfür stellt das Land noch 2,5 Millionen Euro bereit.

Zur Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote, bezuschusst das Land den Kauf von Bürgerbussen mit insgesamt 268.000 Euro.

Förderung für Busse wurde erhöht

Das Land hat das ursprünglich vorgesehene Gesamtfördervolumen erhöht. Eigentlich stehen im Jahr 2021 Fördermittel in Höhe von 25,2 Mio. Euro für die Busförderung zur Verfügung. Um der gewachsenen Nachfrage durch die hohe Zahl der Förderanträge beim diesjährigen Busförderprogramm insbesondere nach klimafreundlichen Fahrzeugen gerecht zu werden, hat sich das Land dafür entschieden, zusätzlich 1,6 Mio. Euro bereitzustellen. Damit sollen insgesamt 26,8 Mio. Euro an die Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg fließen.

Die Antragsbewilligung für das Busförderprogramm erfolgt durch die L-Bank.

Weitere Informationen

Kurz und kompakt: So läuft die Busförderung des Verkehrsministeriums

Antrag auf Busförderung

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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