Rettungsschirm für Bahnen und Busse beschlossen

Minister Hermann: „Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das den öffentlichen Verkehr wie auch der Reisebusbranche mit einem Rettungsschirm durch die Krise hilft“ – Land stellt insgesamt 240 Millionen Euro bereit

Minister Hermann: „Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das den öffentlichen Verkehr wie auch der Reisebusbranche mit einem Rettungsschirm durch die Krise hilft“ – Land stellt insgesamt 240 Millionen Euro bereit

Baden-Württemberg hat heute einen Rettungsschirm für den ÖPNV und die Busunternehmen in Baden-Württemberg beschlossen. Das Land stellt 200 Millionen Euro für den öffentlichen Verkehr mit Bahnen und Bussenbereit, um die gravierenden Einnahmeausfälle aufgrund des drastischen Rückgangs der Fahrgäste und somit des Wegfalls der Ticketeinnahmen sowie der Kündigungen der Abonnements zu kompensieren.

Hinzu kommt ein zweites Programm in Höhe von 40 Millionen Euro für die meist kleinen und mittleren Unternehmen der Reisebusbranche, deren Einnahmen durch die Corona-Krise vollständig weggebrochen sind.

Damit geht das Land einen wesentlichen und entscheidenden Schritt, um zu einer raschen Lösung zu kommen. Die Landesregierung erwartet jedoch vom Bund, dass er sich in mindestens gleicher Höhe an einem umfassenden Rettungsschirm für den ÖPNV beteiligt und seine Aufgabe der Sicherstellung der kritischen Infrastruktur wahrnimmt.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL sagte: „Dass der Rettungsschirm so schnell kommt, ist ein großartiger Erfolg. Wir sind das erste Bundesland, das einen solchen Rettungsschirm aufspannt. Die Mittel bewahren den öffentlichen Verkehr vor einem Einbruch und viele Unternehmen vor der Pleite. Das hat das Land verhindert. Der öffentliche Verkehr ist systemrelevant. Die Aufgabe der Politik ist es, diesen zu stabilisieren. Vor allem geht es darum, zu verhindern, dass der öffentliche Verkehr nach der Krise schlechter dasteht als vorher. Wir wollen, dass die Menschen einen zuverlässigen, umweltfreundlichen und sicheren ÖPNV nutzen können. Die Klimaveränderung macht keine Pause.“

Ein umfassender Rettungsschirm für die Einnahmeverluste von Bahnen und Bussen könne nur eine Gemeinschaftsleistung von Bund, Land, Kommunen und Unternehmen sein, so Hermann weiter. Der finanzielle Bedarf liegt nach aktuellen Schätzungen bereits bei 480 Millionen Euro in diesem Jahr allein für Baden-Württemberg. Mit den 200 Millionen Euro übernimmt Baden-Württemberg einen großen Anteil des finanziellen Bedarfs, den Bund, Land und Kommunen gemeinsam schultern müssen.

Minister Hermann: „Wir gehen als Land damit mutig den ersten Schritt, weil wir eine rasche Lösung brauchen. Klar ist aber auch: Wir können das als Bundesländer nicht alleine stemmen. Um sicher zu gehen, dass der Nahverkehr wirklich gerettet ist, sind zusätzliche Hilfen des Bundes notwendig und auch die kommunale Seite muss mithelfen. Wir erwarten vom Bund, dass er sich in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Die Verhandlungen mit dem Bund laufen.“

Warum der Rettungsschirm notwendig ist, erläuterte Minister Hermann: „Ein Großteil der Unternehmen sind öffentliche Unternehmen, jedoch privatwirtschaftlich organisiert. Sie müssen wie Private wirtschaften, haben aber einen öffentlichen Auftrag, den sie erfüllen müssen. Sie haben in der Regel kein Polster, aus dem sie das Defizit finanzieren könnten. Gerade und in der Fläche gibt es viele kleine und mittlere private Unternehmen, die überwiegend im öffentlichen Auftrag oder zum Teil auch eigenwirtschaftlich und ohne Verkehrsvertrag, fahren. Ob privat oder öffentlich, die zulässigen Gewinne sind gering. Die Unternehmen können die entgangenen Einnahmen nicht in Zukunft durch Gewinne wieder wettmachen. Deshalb helfen diesen Unternehmen keine Kredite, weil sie diese nicht oder kaum zurückzahlen können.“

Die Ankündigungen des Rettungsschirms ist nach der Übernahme der Kosten für die Schülertickets in Höhe von 36 Millionen Euro (siehe Pressemitteilung vom 12. Mai 2020) der weitere notwendige Schritt, um eine wichtige Grundsäule der Grundinfrastruktur des Landes aufrecht zu erhalten und den Weiterbetrieb des Nahverkehrs zu gewährleisten.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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